Ja, auch Fahrzeuge mit Testfahrkennzeichen (Kurzzeit-/ Überführungskennzeichen) sind nicht ausgenommen und werden wie normale Kennzeichen behandelt, sofern sie nicht vorab für Ausnahmen registriert wurden.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (inkl. Kombination aus Fahrzeug + Anhänger) verwenden anstelle der E-Vignette ein streckenabhängiges Mautsystem (MYTO CZ).
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