Änderungen und Rückerstattungen

Kann ich das Kennzeichen auf einer tschechischen E-Vignette ändern?

Bei einer Änderung des Kennzeichens eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Fahrzeugs ist es nicht erforderlich, eine Mitteilung über die Änderung des Kennzeichens einzureichen, wenn die Angaben zum ursprünglichen und zum neuen Kennzeichen im Kraftfahrzeugregister verfügbar sind. 

 

In diesem Fall wird die Änderung automatisch vorgenommen. Nach der automatischen Änderung des Kennzeichens wird eine Bestätigung an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Sie können die Änderung Ihres Kennzeichens auch hier überprüfen.

 

Wenn die für eine automatische Kennzeichenänderung erforderlichen Informationen nicht im Kraftfahrzeugregister verfügbar sind, müssen Sie der offiziellen Stelle die Änderung mitteilen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Änderung der Kennzeichennummer“.

 

Wenn Sie die mautpflichtige Autobahn mit einem Fahrzeug mit einem zugewiesenen Kennzeichen befahren müssen, empfehlen wir Ihnen den Kauf einer Kurzzeitvignette.

 


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